Zu schnell? Punkte drohen? Geblitzt.de hilft!

Berlin, 14. April 2014 – Vier Millionen Bußgeldbescheide wurden 2011 allein vor Gericht verhandelt. Hinzu kommen Millionen weitere, die anstandslos bezahlt werden. Viele davon sind fehlerhaft und damit erfolgreich anfechtbar. Doch kaum ein Bürger weiß, welche rechtlichen Möglichkeiten er nutzen kann; stattdessen nimmt er teils empfindliche Geldbußen, Punkte oder gar Fahrverbote in Kauf. Geblitzt.de ist ein weltweit einzigartiges Verbraucherportal, das den nicht rechtsschutzversicherten Betroffenen einen kompetenten Rechtsbeistand bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten finanziert. Die Testphase lief bereits seit Mai 2013 erfolgreich; in dieser wurden über 2.000 Fälle anwaltlich betreut. Rund 25 Prozent davon konnten eingestellt oder gewonnen werden.

 Eine Studie, die im letzten Jahr im Rahmen des Verkehrsgerichtstages in Goslar vorgestellt wurde, belegt, dass 8 Prozent von 15.000 geprüften Bescheiden erhebliche Mängel aufwiesen. Die geforderte lückenlose Beweisführung war bei weiteren 25 Prozent mangelhaft. Die Partneranwälte von Geblitzt.de prüfen die eingereichten Bußgeldbescheide und Anhörungsbögen, insbesondere auf diese Verfahrens- und Formfehler. Gerade jetzt zur Osterurlaubszeit könnten viele Reisende betroffen sein. Diese sollten sich an Geblitzt.de wenden, empfiehlt Jan Ginhold, Geschäftsführer der CODUKA UG (haftungsbeschränkt), die das Portal betreibt: „Grundsätzlich ist jedem zu raten auf einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid sofort zu reagieren und sich bei Geblitzt.de anzumelden. Fristen sind dabei unbedingt zu beachten. Sollten Sie von einem Beamten direkt angehalten werden, machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf. Lassen Sie sich den Vorwurf schriftlich schicken und melden Sie sich danach mit den erhaltenen Unterlagen auf unserer Webseite www.geblitzt.de an, um den Tathergang durch die Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.“

Und so funktioniert es

Für den Verbraucher ist die Nutzung von Geblitzt.de ganz einfach: Er meldet sich online an, druckt seine Vollmacht und schickt alle Unterlagen per Fax oder Post an die angegebene Adresse. Die kooperierenden Rechtsanwälte prüfen den Fall. „Die Kosten der Prüfung werden entweder von der Rechtsschutzversicherung der Betroffenen oder von Geblitzt.de im Rahmen einer Prozessfinanzierung übernommen. Das Schlimmste, das dem Mandanten passieren kann, ist, dass wir ihm leider nicht helfen können und er seinen Bescheid bezahlen muss“, unterstreicht Ginhold. Eine finanzielle Mindestgrenze bei Verstößen gibt es in dieser Form nicht. Allerdings werden Bußgeldbescheide bei Geblitzt.de in der Regel erst ab einer Höhe von 40 Euro bearbeitet. Unterhalb dieser Grenze bieten Bußgeldstellen meist ein Verwarngeld an. Erst wenn dies nicht beglichen wird, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.

„Zur Summe des Verwarngeldes kommen dann Gebühren von mindestens 28,50 Euro hinzu. Diese zusätzlichen Kosten müssen vom Kunden getragen werden. Daher raten wir Verbrauchern in diesen Fällen nur dann dazu, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn die Tatvorwürfe nachweislich nicht stimmen“, ergänzt Ginhold.

 Lizenzgebühr ermöglicht den Service auch für nicht versicherte Betroffene

 Die Kostenübernahme der Prüfung von Bußgeldbescheiden der unversicherten Kunden macht u.a. die im Hintergrund agierende Software möglich: Sie erlaubt den Anwälten eine höchst effiziente und qualitativ hochwertige Bearbeitung der Fälle. Das bisher einzigartige Portal Geblitzt.de finanziert sich über die Lizenzgebühr für diese Software – und kann daher ihren Service für Betroffene verfügbar anbieten.

In der seit Mai 2013 laufenden Testphase wurden monatlich bis zu 200 Fälle bearbeitet. „Dabei stehen wir erst am Anfang. Unser System ist bereits jetzt in der Lage, monatlich bis zu 4.000 Fälle zu bearbeiten“, führt Ginhold aus. Mit Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Rechtswissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin, hat Geblitzt.de einen prominenten Fürsprecher: „Wir haben es hier mit einer zukunftsweisenden Technologie zu tun. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Projekt mit seiner Software-Lösung das Rechtssystem in Deutschland und sogar Europa verändern kann.“

 Win-win-Situation war Ziel

 Geblitzt.de entwickelte Ginhold zusammen mit einem befreundeten Anwalt. Ziel war es, für alle Beteiligten Mehrwerte zu schaffen: Der Kunde sollte kein Kostenrisiko mehr tragen müssen und die Anwälte maximale Unterstützung bei der Bearbeitung ihrer Fälle bekommen, um möglichst effizient arbeiten zu können.

Über Geblitzt.de

 Geblitzt.de ist ein Projekt der CODUKA UG (haftungsbeschränkt) und besteht seit Mai 2013. Die Webseite finanziert unter anderem die Überprüfung von Bußgeldbescheiden und Anhörungsbögen bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstößen sowie den notwendigen Rechtsbeistand. Und so funktioniert es: Auf der Seite www.geblitzt.de anmelden und Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen zusammen mit der anwaltlichen Vollmacht per Fax oder Post an die angegebene Adresse senden. Die Partneranwälte prüfen den Fall. Ist der Bußgeldbescheid erfolgreich angreifbar, so wird versucht, das Verfahren einzustellen oder einen Freispruch zu erwirken, ohne dass der Betroffene hierfür Kosten selbst bezahlen muss.

Möglich macht dies die im Hintergrund agierende Software: Sie erlaubt den Anwälten eine höchst effiziente und qualitativ hochwertige Bearbeitung der Fälle. Das Portal Geblitzt.de finanziert sich dabei u.a. über die Lizenzgebühr für diese Software – und kann diesen Service den unversicherten Betroffenen daher verfügbar anbieten. Bisher wurden mehr als 2.000 Fälle bearbeitet.

Geblitzt.de entwickelte Ginhold zusammen mit einem befreundeten Anwalt. Ziel war es, für alle Beteiligten Mehrwerte zu schaffen: Der Kunde sollte kein Kostenrisiko mehr tragen müssen und die Anwälte maximale Unterstützung bei der Bearbeitung ihrer Fälle bekommen, um möglichst effizient arbeiten zu können.

 

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