Section Control Urteil, Kennzeichenerfassung teilweise verfassungswidrig

Gute Nachricht für Gegner des gläsernen Verkehrsteilnehmers. Am 5. Februar dieses Jahres erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Vorschriften zum automatischen Kennzeichenabgleich in Bayern, Hessen und Baden-Württemberg in Teilen für verfassungswidrig. Mehrere Betroffene hatten geklagt. Die drei Bundesländer müssen nun ihre Polizeigesetze bis Ende des Jahres anpassen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich ist der Fakt, dass im Zuge von Geschwindigkeitsmessungen jedes Nummernschild erfasst wird – also auch von Autofahrern, die gar nicht zu schnell unterwegs waren. Dies geschieht mittels der sogenannten „Section Control“-Anlagen, welche die Fahrzeuge auf einem bestimmten Streckenabschnitt an zwei Kontrollpunkten fotografieren. So kann eine Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt werden, die nicht über dem Tempolimit liegen darf. Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote können die Folge sein.

Auch andere Bundesländer geraten in den Blickpunkt. In Niedersachsen läuft das Streckenradar-System seit Anfang des Jahres auf der B6 im Pilotbetrieb. Während die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel fordert, diesen einzustellen, versichert das Innenministerium zu prüfen, ob Passagen im niedersächsischen Polizeigesetz bezüglich des Kennzeichenabgleichs nachgebessert werden müssen. Die erste Klage wurde vom Hannoveraner Anwalt Arne Ritter bereits eingereicht.

Doch was können Betroffene unternehmen, die via „Section Control“ geblitzt wurden und einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben? Eine mögliche Anlaufstelle ist die Berliner Coduka GmbH. Über ihren Service Geblitzt.de hat das Legal Tech Unternehmen seit 2013 schon rund 200.000 Fälle bearbeitet. Geschäftsführer Jan Ginhold äußert sich zur „Section Control“-Problematik wie folgt: „Es darf nicht sein, dass man quasi alle Verkehrsteilnehmer unter Generalverdacht stellt. Sensible Daten müssen geschützt werden. Inwieweit sich die entstandene rechtliche Grauzone auf die Bußgeldverfahren auswirkt, ist bislang unklar.“

Generell empfehle es sich aber, so Ginhold weiter, die Möglichkeit eines Einspruchs wahrzunehmen. „Ob ‚Section Control‘, Laser- oder Infrarot – jede Messung hat ihre Tücken. Zudem gibt es weitere Gründe, warum ein Verfahren fehlerhaft sein kann. Dazu gehören unter anderem nicht regelmäßig geeichte und gewartete Blitzer, formelle Fehler im Bußgeldbescheid und nicht eingehaltene Fristen.“

Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

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