Die Klagewelle rollt weiter. Anfang Juli 2019 hatte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden, dass Messungen mit dem Blitzer TraffiStar S350 nicht verwertbar sind. Der Grund: Die Rohmessdaten werden nicht gespeichert. Von dem Urteil inspiriert, hat nun auch in Pirna ein geblitzter Fahrer erfolgreich Einspruch eingelegt. In diesem Fall richtet sich die Anfechtung der Vorwürfe gegen eine Messung mittels der Laserpistole LTI Truspeed. Die Berliner CODUKA GmbH, die über ihren Online-Service www.geblitzt.de Bußgeldvorwürfe mit Kostenübernahme prüfen lässt, erklärt, wie sich dieses Urteil auf weitere Bußgeldverfahren in Sachsen und ganz Deutschland auswirken könnte.
Wie das Nachrichtenmagazin TAG24 am heutigen Dienstag berichtet, ist der betroffene Verkehrsteilnehmer mit seinem Benz in Pirna mit 59 km/h anstatt der zulässigen 30 km/h geblitzt worden. Laut Bußgeldbescheid waren 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Doch seines Zeichens Anwalt wusste sich der Mann zu helfen und legte mit Verweis auf das saarländische Urteil Einspruch ein. Amtsrichter Jürgen Uhlig gab ihm recht und ließ die Vorwürfe fallen.
„Wenn jetzt weitere Betroffene klagen oder gar vor den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen ziehen, kann das Urteil wie im Saarland für das gesamte Bundesland Folgen haben“, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer der CODUKA GmbH, und ergänzt: „Die saarländischen Behörden haben mittlerweile außerdem die Messungen des Poliscan Blitzers von Vitronic und die des Typ XV3 von Leivtec als nicht mehr verwertbar eingestuft. Solange ein Bußgeldverfahren noch nicht abgeschlossen ist, könnte eine Anfechtung bei all den momentan in der Kritik stehenden Geräten zum Erfolg führen. Entsprechende Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide können zwecks Überprüfung mit Kostenübernahme über www.geblitzt.de eingereicht werden. Dass sogar der ADAC in Person von Sprecherin Birgit Schikora in Sachsen den Gang zum Anwalt empfiehlt, ist bemerkenswert und untermauert die Bedeutung des Urteils.“
Und das nicht nur im Saarland und in Sachsen. Schließlich prüfen die zuständigen Behörden anderer Bundesländer bereits, inwieweit das Urteil aus dem Saarland Auswirkung auf die eigene Einschätzung der besagten Messverfahren hat. „Bezüglich der Laserpistole LTI Truspeed und weiteren Blitzern, deren fehlende Datenspeicherung eine rechtmäßige Verteidigung betroffener Autofahrer verhindert, dürfte eine ähnliche Entwicklung zu erwarten sein“, prognostiziert Ginhold.
Für die Überprüfung arbeitet die CODUKA eng mit zwei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.