Rohmessdaten in Bußgeldverfahren nun einforderbar.
Verkehrsteilnehmer, die wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, haben künftig das Recht, die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zu erfahren. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit diesem Beschluss vom 12. November 2020 die Rechte von Verkehrsteilnehmern bundesweit entscheidend gestärkt (Az.: 2 BvR 1616/18). Was dieses längst überfällige Urteil für Verkehrsteilnehmer bedeutet und warum diese sich nun besser wehren können, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Ein Verkehrsteilnehmer aus Bayern hat sich an das BVerfG gewandt. Er war außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit mehr als 30 km/h zu schnell geblitzt worden. 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sollte die Konsequenz sein. Der Anwalt des Mannes wollte die Rohmessdaten einsehen und damit Einblick in die Messung erhalten. Oftmals haben die Behörden bisher diese Einsicht verweigert. Auch in diesem Fall hat die Bußgeldstelle die Rohmessdaten nicht herausgegeben, da diese nicht Bestandteil der Ermittlungsakte seien. Diese würden nur auf gerichtliche Anordnung vorgelegt werden. Nachdem sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Bamberg die Einsicht verweigerten, legte der Mann mit Erfolg eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht gab der Beschwerde statt. Denn dadurch, dass dem Fahrer die Einsicht in die Unterlagen verwehrt wurde, sei sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.
Damit haben Betroffene in Zukunft auch das Recht, „Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden“, so das Gericht. Die Begründung, dass diese Daten kein Teil der Akte sind und somit nicht ausgehändigt werden müssen, gilt daher in Zukunft nicht. Durch die Gewährung des Zugangs wird der Rechtsprechung dennoch nicht die Grundlage für standardisierte Messverfahren entzogen. Denn dies gelte nicht unbegrenzt. Es reicht nicht aus, einfach zu behaupten, dass die Messung falsch sei. Auch wer sich in Zukunft wehren will und mehr Informationen benötigt, erhält diese nur, wenn es konkrete Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit der Messgeräte gibt. Weiterhin wies das Gericht auch daraufhin, dass bei Geschwindigkeitsmessungen nicht davon auszugehen sei, „dass die eingesetzten Messgeräte unter allen Umständen zuverlässige Ergebnisse liefern.“
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Verkehrsteilnehmern
„Deutlich wird hier, dass jeder Bußgeldbescheid geprüft werden sollte. Entgegen der bisherigen Auffassung vieler Gerichte kann nicht immer von richtigen Messungen ausgegangen werden. Das machen in diesem Fall auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts deutlich. Betroffene haben die Möglichkeit, sich von Geblitzt.de helfen zulassen.“, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de. „Fast ein Drittel aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Daher begrüßen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr. Zum einen gibt es nun endlich eine bundesweit einheitliche Entscheidung und zum anderen haben Betroffene nun die Chance, ihr Grundrecht auf ein faires Verfahren durchzusetzen.“
Weiterhin ungeklärt bleibt, was geschieht, wenn die Bußgeldstellen die Rohmessdaten gar nicht herausgeben können. Denn einige Geräte speichern die Daten erst gar nicht. Schon 2018 hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes den Anspruch auf faires Verfahren bei der Verwendung des TraffiStar S350 verletzt gesehen. Diese Entscheidung gilt aber nur für das Saarland. Zudem werden viele weitere Geräte eingesetzt, die das auch betrifft.
„Wir von Geblitzt.de befürworten sehr, dass endlich Bewegung in das Thema kommt“, so Ginhold dazu. „Möglicherweise wurde mit dieser Entscheidung die Grundlage geschaffen, dass das Bundesverfassungsgericht erneut darüber entscheidet, ob Bußgeldverfahren ohne Rohmessdaten überhaupt rechtmäßig sind. Unserer Meinung nach ist ein faires Verfahren mit diesen Messgeräten aufgrund der eingeschränkten Überprüfbarkeit nicht möglich.“
Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de
Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
Quelle: Pressemitteilung des BVerfG Nr. 105/2020 vom 15. Dezember 2020 sowie Beschluss