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Welche Strafe droht bei Nummernschild-Manipulation?

Kennzeichenverstöße im Blick

Geblitzt werden und trotzdem keine Post von der Bußgeldbehörde bekommen? Damit ihr Auto auf Blitzerfotos nicht identifiziert werden kann, greifen einige Fahrer auf Produkte wie Anti-Blitz-Folien und Anti-Blitz-Sprays zurück. Denn auf dem Autokennzeichen aufgetragen, reflektieren diese speziellen Folien oder Lacke das Blitzlicht der Radargeräte. Dadurch erscheint das Nummernschild auf dem Beweisfoto nur als weiße Fläche, was die Identifizierung des Fahrzeugführers erschwert. Ob sich solche Manipulierungen lohnen, verrät Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.

Wer durch Folien, Lacke, Glas oder andere Abdeckungen die Lesbarkeit des Kennzeichens vermindert, dem droht in der Regel ein Bußgeld von 65 Euro. Auch Sticker wie Smileys oder falsche TÜV-Plaketten dürfen nicht auf dem Nummernschild angebracht werden. Ebenso wenig ist es erlaubt, amtliche Siegel zu überkleben oder das EU-Kennzeichen in irgendeiner Art zu verändern. „Unter Umständen zählt die Abdeckung sogar als Kennzeichenmissbrauch nach § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG), beispielsweise, wenn die Kennung vorsätzlich für rechtswidrige, kriminelle Aktivitäten wie Fahrten ohne Zulassung, Diebstahl oder Versicherungsbetrug verschleiert wurde“, so Louven. In dem Fall gilt: Unabhängig davon, wer das Nummernschild unleserlich gemacht hat – durch die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem manipulierten Kennzeichen begehen Fahrer eine Verkehrsstraftat.

Risiko lohnt sich nicht<

Meist funktionieren reflektierende Lacke und Folien, die vor Blitzern schützen sollen, nicht wie gewünscht. Denn heutzutage ist es dank moderner Bildbearbeitungstechnik oft möglich, Umrisse der Zahlen und Buchstaben wieder kenntlich zu machen. Um sich strafbar zu machen, müssen Raser nicht mal geblitzt werden. Es reicht bereits, wenn die Manipulierung Polizisten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffällt. „Bei einem Kennzeichenmissbrauch wird das Strafmaß im Einzelfall vor Gericht entschieden und kann neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr umfassen.“, weiß der Rechtsanwalt.

Nummernschilder nach Norm

Fahrzeughalter dürfen ihr Kennzeichen nicht selbst anfertigen, sondern nur Hersteller mit DIN-Zertifizierung. Damit ein amtliches KFZ-Kennzeichen ordnungsgemäß ist, müssen außerdem vorgeschriebene Maße eingehalten werden. Standardkennzeichen sind maximal 520 Millimeter breit und 110 Millimeter hoch, und beinhalten höchstens acht Zeichen. Lässt die Bauweise bestimmter Fahrzeuge allerdings nur eine spezielle Größe des Nummernschilds zu, wie zum Beispiel bei einigen Oldtimern, können je nach Fahrzeugtyp auch verkleinerte Varianten beziehungsweise Sondergrößen nötig sein. Beispielsweise betragen die Maße eines zweizeiligen Kennzeichens maximal 340 Millimeter Breite und 200 Millimeter Höhe.

Entspricht ein Kennzeichen nicht den Anforderungen, die für das jeweilige Fahrzeug in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt sind, kann dies als Verstoß gegen die StVZO betrachtet werden. „Aufgrund falscher Abmessungen können dem Fahrzeughalter strafrechtliche Konsequenzen drohen, die je nach Schwere des Verstoßes variieren. Meistens wird ein Bußgeld verhängt. Die Polizei kann außerdem nach Ermessen die Weiterfahrt verbieten, um weitere Verstöße zu verhindern und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Das Fahrzeug darf erst dann wieder genutzt werden, wenn das Kennzeichen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt“, erklärt Louven.

Unerlaubt unterwegs

Wer mit einem Auto fährt, an dessen Kennzeichen keine gültige TÜV-Plakette klebt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ausnahmen bilden Fahrten zum TÜV sowie Fahrten, die mit der An- oder Abmeldung zusammenhängen. Dabei dürfen aber keine Umwege genommen werden und es ist eine Versicherungsbestätigung erforderlich. Ebenfalls problematisch: Außerhalb des festgelegten Zeitraums mit einem Saisonkennzeichen unterwegs zu sein. In dem Fall droht ein Bußgeld von 50 Euro. Und was ist, wenn man mit einem Fahrradträger unterwegs ist, der das Kennzeichen verdeckt? Ein selbstgebasteltes Schild aus Pappe reicht nicht aus! Es muss ein zusätzliches Kennzeichen angebracht werden.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

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Verkehrskontrolle: Manipulation beim Drogentest erlaubt

Was gilt nach der teilweisen Cannabislegalisierung?

Diese ungewöhnliche Verkehrskontrolle Anfang des Jahres im Landkreis Hof werden die Polizeibeamten so schnell nicht vergessen. Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stand. Doch das war nicht alles: Im Fahrzeug des jungen Mannes wurde zudem ein künstlicher Penis, gefüllt mit synthetischem Urin, entdeckt. Schnell war klar: Das sind Dinge, die man benutzt, um beim Drogentest zu täuschen. Ist mit der Cannabis-Freigabe ab April vermehrt mit Betrugsversuchen in Verkehrskontrollen zu rechnen?
Und macht sich der Fahrer dabei strafbar?

Täuschen beim Drogentest

Wer in einer Verkehrskontrolle beim Drogentest betrügt und erwischt wird, muss keine Strafe fürchten. Ob Schummelei mit Urin von Nachbars Dackel, künstlichen Harnpräparaten oder gar Apfelsaft – wenn der Betrugsversuch auffliegt, erhalten Betroffene keine zusätzliche Strafe. „Solche Tricksereien sind rechtlich ohne Auswirkungen und lassen sich damit vergleichen, dass Angeklagte oder Beschuldigte auch lügen dürfen, ohne dass dies eine weitere Straftat darstellt. Nichtsdestotrotz wirft es natürlich im weiteren Verlauf kein gutes Licht auf die
Person“, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von
Geblitzt.de.

Freiwillige Tests

Wenn keine Anhaltspunkte für Alkohol- oder Drogenkonsum vorliegen, sind Testungen von Atemalkohol, Urin oder Schweiß bei Verkehrskontrollen freiwillig. Erst wenn ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt, zum Beispiel aufgrund von Lallen, erweiterten Pupillen, Torkeln oder einer Alkoholfahne, kann die Polizei den Fahrer für eine Blutprobe auf die Dienststelle mitnehmen.

Aktuelle Rechtslage nach Cannabis-Konsum

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis teilweise legalisiert. Ab wann sich Autofahrer nach dem Kiffen wieder ans Steuer setzen dürfen, steht derzeit allerdings noch zur Debatte. Tom Louven erklärt die aktuelle Rechtslage: „Im Gegensatz zum Alkohol gibt es keine Grenzwerte für Drogen am Steuer, die die relative und absolute Fahruntüchtigkeit bestimmen. Es gibt allerdings Empfehlungen einer Grenzwertkommission für Wirkstoffnachweise einzelner Betäubungsmittel. Diese werden in der Rechtsprechung berücksichtigt.“ Der empfohlene Grenzwert für das im Cannabis enthaltene THC (Tetrahydrocannabinol) lautet 1 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter) und wird vor Gericht sowie beim Drogentest berücksichtigt.

Null-Toleranz-Regelung

Die aktuelle Rechtslage kommt einer Null-Toleranz-Regelung gleich, denn diese niedrigen THCWerte sind nicht nur im akuten Rauschzustand nachweisbar, sondern teilweise mehrere Wochen, bei häufigem Konsum sogar länger. „Wer unter berauschenden Mitteln wie Cannabis ein Kraftfahrzeug führt, begeht mindestens eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)“, weiß Tom Louven. Bei Erstvergehen drohen in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Für Wiederholungstäter könnten die Strafen sogar auf bis zu 3.000 Euro und drei Monate Fahrverbot ansteigen. Zeigt der Fahrer oder die Fahrerin konkrete Ausfallerscheinungen oder kommt es zu einer konkreten Gefährdung, stellt das Ganze eine Straftat dar, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe grundsätzlich auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich zieht.

Neue Grenzwerte vorgeschlagen

Ende März hat eine Expertenkommission aus Medizinern, Juristen und Verkehrsexperten einen neuen Grenzwert für den Straßenverkehr vorgeschlagen: THC soll dann eine Konzentration von 3,5 ng/ml nicht überschreiten. Ab diesem Wert gehen die Experten davon aus, dass die Fahrtauglichkeit tatsächlich eingeschränkt ist. Dieser neue Grenzwert stellt bisher allerdings nur eine Empfehlung dar und gilt erst, wenn eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen wird.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

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Achtung: Blitzlichtgewitter auf deutschen Straßen!

Auch 2024 ist wieder Blitzermarathon

Der alljährliche Blitzermarathon steht vor der Tür und versetzt viele Autofahrer in Alarmbereitschaft. Denn am Freitag, dem 19. April, wird das Tempo auf den Straßen von frühmorgens bis in die späte Nacht mit erhöhtem Aufkommen kontrolliert. In einigen Teilen

Deutschlands dauert das verstärkte Blitzen sogar eine ganze Woche an – die sogenannte Speed Week findet vom 15. bis 21. April statt. Doch nicht alle Bundesländer machen bei den Aktionen mit.

Wo wird kontrolliert?

Sowohl die Speed Week als auch der Blitzermarathon findet in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt statt. Die Aktionswoche ohne

Höhepunkt am 19. April ist in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein geplant. Nur am Blitzermarathon werden Bayern, Brandenburg und Thüringen teilnehmen. Keine Sorgen müssen sich Autofahrer in Berlin, Niedersachsen, Saarland und Sachsen machen – dort findet in diesem Zeitraum keine der beiden Blitzer-Aktionen statt.

Vom Blitzer erwischt?

Unüberlegtes Verhalten am Steuer, sei es durch Stress, Zeitdruck oder Unachtsamkeit, führt oftmals dazu, dass Fahrer zu schnell unterwegs sind. So wurden trotz Ankündigung der Aktion während des Blitzermarathons 2023 in Baden-Württemberg etwa 13.000

Geschwindigkeitsverstöße festgestellt.[1] „Auswertungen der bei Geblitzt.de eingereichten Fälle zeigen jedoch, dass rund ein Drittel aller Bußgeldverfahren fehlerhaft oder die Vorwürfe nicht ausreichend belegt sind“, betont Jan Ginhold, Geschäftsführer der Berliner CODUKA GmbH.

Bußgeldvorwürfe prüfen lassen

Doch was genau leistet Geblitzt.de? Ginhold klärt auf: „Über unseren Service kann jeder die Vorwürfe aus dem Bußgeldverfahren anwaltlich prüfen lassen. Dafür muss man nur seinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Ein einfaches Hochladen per Handy reicht aus.“

Auch auf das Warum hat der Legal-Tech-Unternehmer eine Antwort: „Ist das Radargerät nicht vorschriftsmäßig geeicht oder um wenige Grad falsch ausgerichtet, gilt die Messung vor Gericht als unzulässig – unabhängig davon, ob der Fahrer tatsächlich gegen das Tempolimit verstoßen hat. Auch qualitativ schlechte Blitzerfotos, die die Identifizierung des Fahrers unmöglich machen, stellen einen häufigen Grund für die Einstellung von Bußgeldverfahren dar.“

Weitere Fehlerquellen in Bußgeldverfahren

Anhand von konkreten Beispielen zeigt sich, wie unterschiedlich die Ursachen für fehlerhafte Bußgeldvorwürfe sein können. Im Besonderen gilt das für mobile Messgeräte, die während des Aktionszeitraums verstärkt zum Einsatz kommen:

  • Auf der A9 zwischen Bayern und Thüringen war eine Frau angeblich zu schnell unterwegs. Als vermeintlicher Beweis diente das Blitzerfoto. Doch die Aufnahme zeigte nicht den tatsächlichen Fahrer, sondern die Frau auf der Rücksitzbank. Das Verfahren wurde eingestellt.
  • In Berlin verschickte die Bußgeldstelle mehr als 2000 falsche Bescheide mit Geldforderungen. Grund war eine Datenpanne infolge derer Fotos falsch zugeordnet wurden. So erhielt etwa eine zu flotte Porsche-Fahrerin das Foto eines Mannes am Steuer eines Skoda.
  • In Leipzig stellten unbekannte Täter widerrechtlich ein falsches Tempo-Schild auf und lockten damit zahlreiche Autofahrer in eine Radarfalle. Wie lange das FakeVerkehrsschild dort stand, konnten die Behörden nicht nachvollziehen.
  • In Lübeck löste ein Messgerät aufgrund eines Software-Fehlers schon früher aus und fotografierte einen Autofahrer, der mit 67 km/h und damit unter dem erlaubten Limit von 70 km/h unterwegs war.
  • In Hagen erwischte ein Blitzer sogar eine Taube. Das Tier war mit 40 km/h deutlich zu schnell.

Bildrechte: CODUKA GmbH

[1] https://www.adac.de/news/verkehrblitzermarathon2024/ 

Auf der Rückbank geblitzt 240318

Auf der Rückbank geblitzt?

Wann Blitzerfotos im Straßenverkehr ungültig sind

Nachdem eine Frau aus Sachsen-Anhalt Ende 2023 Post von der Bußgeldstelle erhalten hatte, staunte sie nicht schlecht: Laut Vorwurf der Behörden soll die betroffene Person auf der A9 zwischen Bayern und Thüringen mit 36 km/h zu viel geblitzt worden sein. Als vermeintlicher Beweis diente das Blitzerfoto, auf dem eindeutig ihr Gesicht zu erkennen war. Der Haken an der Sache: Die Frau saß auf dem Rücksitz, während der tatsächliche Fahrer gar nicht fotografiert worden war.

Fahrerhaftung bei Tempoverstößen

Weil die Frau über Geblitzt.de rechtzeitig Einspruch einlegte, wurde das Bußgeldverfahren schließlich eingestellt. „Dass auf einem Blitzerfoto versehentlich ein unschuldiger Mitfahrer abgebildet wird, kommt nicht sehr häufig vor. Da bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nur der tatsächliche Fahrer belangt werden kann, sind Betroffene mit ihrem Einspruch in der Regel erfolgreich“, weiß Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, und erklärt, unter welchen Umständen Blitzerfotos außerdem noch ungültig sind.

Schlechte Bildqualität

Beim Blick auf ihr Blitzerfoto werden sich schon viele vermeintliche Temposünder gefragt haben, wer die dort abgelichtete Person eigentlich ist. Tatsächlich lässt die Bildqualität aufgrund schlechter Witterungsbedingungen oder schwieriger Lichtverhältnisse oftmals zu wünschen übrig.
„Wenn die Aufnahme keine eindeutige Identifikation des Fahrers zulässt, kann ein Einspruch gegen das Bußgeldverfahren erfolgreich sein“, erklärt Christian Marnitz. Doch aufgepasst: Die im Bußgeldbescheid beigefügte Kopie des Fotos weist häufig eine schlechtere Qualität auf als die Originalaufnahme in der Ermittlungsakte. „Erst nach Akteneinsicht haben Geblitzte Gewissheit, ob das Bild tatsächlich zu unscharf oder zu dunkel ist. Die Aufnahme auf dem Anhörungsbogen ist oftmals noch nicht aussagekräftig. Deshalb lohnt es sich immer, die Vorwürfe professionell prüfen zu lassen“, weiß Christian Marnitz.

Fahrer nicht identifizierbar

Der häufigste Grund für die Einstellung eines Bußgeldverfahrens ist, dass die Person auf dem Blitzerfoto nicht identifiziert werden kann. Da hilft häufig auch nicht die Nachfrage beim Halter – im Zweifel, weil dieser den tatsächlichen Fahrer decken will.
Das kann laut Marnitz aber auch zum Bumerang werden: „Fahrzeughalter, die nicht selbst gefahren sind und nicht ausreichend bei der Ermittlung des Fahrers mitwirken, können zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden. Wer das Fahrtenbuch auf Verlangen nicht bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorlegen kann, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Für die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs und die Prüfung der Eintragungen können allerdings auch schon Verwaltungsgebühren von bis zu 200 Euro erhoben werden.“

Nummernschild nicht erkennbar

Neben dem Fahrer muss auch das Nummernschild auf einem Blitzerfoto eindeutig identifiziert werden können. „Wenn einzelne Buchstaben oder Zahlen nicht lesbar sind, kann keine rechtssichere Zuordnung des Fahrzeugs erfolgen. Sein Kennzeichen absichtlich zu verdecken oder anderweitig in seiner Erkennbarkeit zu beeinträchtigen, ist laut Paragraf 22 des Straßenverkehrsgesetzes allerdings nicht erlaubt“, erklärt der Anwalt.

Viele Autos verderben den Blitzer-Spaß

Auch andere Fahrzeuge sollten nicht auf dem Blitzerfoto zu sehen sein, da diese das Foto für die Verfolgungsbehörden unbrauchbar machen können. Manche
Geschwindigkeitsüberwachungssysteme erfordern außerdem, dass sich bestimmte Teile des gemessenen Fahrzeugs innerhalb eines sogenannten Auswertrahmens befinden – ansonsten wird das Verfahren unter Umständen eingestellt. Um das zu überprüfen, ist allerdings die Einsicht in die Bußgeldakte durch einen Anwalt nötig. „Grundsätzlich ist immer wichtig, die Angaben auf dem Bußgeldbescheid auf Plausibilität zu prüfen. Wird man als Halter einer Limousine angeschrieben und auf dem Foto ist ein Transporter abgebildet, kann etwas nicht stimmen“, rät Marnitz abschließend.

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Bildrechte: CODUKA GmbH

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Halter vs. Fahrer

Wer haftet bei Verkehrsverstößen?

Ob Unfälle, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Verkehrsverstöße – in Deutschland muss in den meisten Fällen der Fahrer eines Autos die rechtlichen Konsequenzen tragen. „Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahrzeughalter niemals zur Verantwortung gezogen werden können. Auch wer sein Fahrzeug verleiht und nicht selbst fährt, kann in einigen Fällen belangt werden“, weiß Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, und erklärt, wann in Deutschland Fahrer haften und wann Fahrzeughalter.

Halter oder Fahrer?

Als Fahrzeughalter wird die Person bezeichnet, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und die in den Fahrzeugpapieren steht. Diese Rolle fällt häufig – aber nicht immer – auch mit der des Eigentümers zusammen. Bei Leasingfahrzeugen gehört das Auto beispielsweise der Leasinggesellschaft, während der Leasingnehmer den Status des Halters innehat. „Der Fahrzeughalter trägt eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten. Vor allem obliegt ihm die Sorge um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Regelmäßige Hauptuntersuchungen, Instandhaltung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und die Gewährleistung der Verkehrstauglichkeit stehen hier im Fokus“, erklärt Tom Louven. Außerdem ist der Halter auch für die Zahlung der Kfz-Steuer und den Abschluss einer Kfz-Versicherung verantwortlich.

Keine Halterhaftung in Deutschland

Grundsätzlich existiert in Deutschland keine Halterhaftung. „Die Festsetzung von Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten kann nur gegenüber der Person erfolgen, die das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat“, erklärt Tom Louven. „Insofern ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass ein vermeintlicher Raser keinen Bußgeldbescheid bekommen kann, weil er kein eigenes Auto besitzt.“ Behörden müssen den Täter im Zweifelsfall also ermitteln, beispielsweise durch Passbildabgleich, Internetrecherchen oder Anfragen beim Einwohnermeldeamt. Häufig wird bei Verkehrsverstößen zuerst überprüft, wer noch an der Adresse des Halters gemeldet ist. „In vielen Fällen ist beispielsweise ein Elternteil der Fahrzeughalter und das erwachsene Kind oder der Ehepartner der Fahrer“, weiß Tom Louven. Wird der tatsächliche Fahrer nicht innerhalb von drei Monaten ermittelt oder angehört, ist die Tat ihm gegenüber verjährt und kann nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Muss das Verfahren eingestellt werden, weil kein Fahrer ausfindig gemacht wurde, kann dem Fahrzeughalter jedoch im Nachhinein die Führung eines Fahrtenbuches drohen. Die Fahrtenbuchauflage kann immer dann erfolgen, wenn der Fahrzeughalter nicht ausreichend an der Fahrerermittlung mitwirkt.

Fahrtüchtigkeit prüfen

Die Hauptverantwortung des Fahrzeughalters liegt in der ordnungsgemäßen Zulassung und der Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs. Er muss sicherstellen, dass sein Fahrzeug sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und erforderliche Prüfungen, wie beispielsweise die Hauptuntersuchung (HU), regelmäßig absolviert werden. Wer sein Fahrzeug anderen überlässt, sollte vorher jedoch unbedingt prüfen, ob sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Denn sollte der Fahrer ohne Fahrerlaubnis unterwegs sein, macht sich bei entsprechender Kenntnis hiervon auch der Halter strafbar. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen sowie die Einziehung des Fahrzeugs. „Ebenso muss der Halter sicherstellen, dass der Fahrer in einem verkehrstauglichen Zustand ist. Steht der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder ist übermüdet, sollte der Halter sein Auto nicht an ihn verleihen“, warnt Tom Louven.

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene

Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer

Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

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